Abstimmung vom 22. September über den Zulassungsstopp von Ärzten

Im Kanton Basel-Landschaft wird am 22. September die gesetzliche Grundlage für einen Zulassungsstopp für Ärzte zur Abstimmung kommen. Dies wird nötig, weil der Landrat im April bei der Abstimmung über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes das Vierfünftelmehr knapp verpasst hat. Die Vertreter de FDP und einige Exponenten der SVP lehnten die Vorlage ab.

Anlass für die Revision ist eine Bundesvorgabe. Seit Juli 2023 sind die Kantone verpflichtet, in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten die Anzahl Ärzte zu beschränken, die zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Leistungen erbringen. Die Regierungen der beiden Basel erhoffen sich dadurch Einsparungen im Gesundheitswesen in der Grössenordnung von 7.7 Mio. Franken.

Der Spareffekt klingt zwar nach viel, entspricht jedoch nur gerade 0.3% der gesamten Gesundheitskosten der Kantone BL und BS. Pro Kopf und Jahr ergibt dies einen Wert von 15 Franken. Allerdings bestehen grosse Unsicherheiten darüber, ob die Massnahme überhaupt kostendämpfend wirkt. Eine wissenschaftliche Analyse, die den bestehenden Ärztestopp in verschiedenen Kantonen angeschaut hat, kommt zum Schluss, dass die Zulassungsregelung weder die Anzahl der praktizierenden Ärzte noch die Gesundheitskosten in irgendeiner Weise beeinflusst hat.

Befürworter der Vorlage sind der Meinung, es müsse unbedingt etwas unternommen werden, um die Gesundheitskosten zu senken, auch wenn der Spareffekt des Ärztestopps minimal sein dürfte. Die Gegner argumentieren, die Vorlage würde noch mehr Bürokratie für die Behörden, die Ärzteschaft und die Spitäler bedeuten. Zudem würden junge, gut ausgebildete Ärzte diskriminiert, während alle bereits praktizierenden Ärzte von der Regelung ausgeschlossen sind. Die Kosten im Gesundheitswesen, so die Meinung der Gegner, würden vor allem ansteigen, weil es immer neue, bessere und zugleich teurere Diagnose- und Therapiemöglichkeiten gebe und nicht wegen der Anzahl Ärzte.

Sie weisen auch auf die Kollateralschäden hin, welche die Regelung mit sich bringt: Mit dem Ärztestopp schicke man ein schlechtes Zeichen an die Ausbildungsstätten und senke die Attraktivität des gesamten Berufsstands. Wenn man das Angebot im ambulanten Bereich beschränke, würden wieder mehr Leistungen in den stationären Bereich verschoben – dies widerspreche der Idee von «ambulant vor stationär» und erhöhe zugleich die Kosten.

Ich persönlich setze mich gegen die Vorlage ein, weil ich der Meinung bin, dass das zunehmend überregulierte Gesundheitswesen nicht noch zusätzliche Regulierungen braucht, die ausser Bürokratie und Einschränkungen nichts bringen. Zielführender wäre es, wenn man die Rolle der Krankenkassen stärkt, in dem man ihnen die Möglichkeit gibt, teure Ärzte, die keine gute Qualität erbringen, künftig nicht mehr unter Vertrag nehmen zu müssen. Zusätzlich braucht es neue Tarife, die dafür sorgen, dass die Leistungserbringer nur medizinisch notwendige Leistungen erbringen, und nicht einfach mehr und mehr Leistungen verrechnen, weil es sich finanziell lohnt.

Der Kanton Zürich hat bereits einen Marschhalt verfügt und wird den Zulassungsstopp nicht umsetzen. Er begründet dies mit den grossen, laufenden Revisionen im Gesundheitswesen, bspw. die einheitliche Finanzierung ambulant stationär (EFAS). Dieses Projekt gilt es zuerst umzusetzen, bevor man weitere Massnahmen ergreift. Ich bin der Meinung, wir sollten es Zürich gleich tun und uns dem Druck aus Bern nicht beugen. Das Gesundheitswesen war und ist immer Sache der Kantone gewesen und soll es auch bleiben. Wir brauchen Reformen im Gesundheitssystem, das ist uns allen klar. Mit mehr Bürokratie und nutzloser «Pflästerli-Politik» kommen wir aber bestimmt nicht weiter.

Stefan Meyer